Trauung

 

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Das Paar gelobt, einander zu lieben, zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Ihnen wird der Segen Gottes zugesprochen. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass vorher eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

 

Um evangelisch getraut zu werden, muss wenigstens ein Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Auch in den Fällen, in denen ein Ehepartner zur römisch-katholischen oder zu keiner christlichen Kirche gehört, ist eine kirchliche Trauung möglich. Dazu finden Sie weitere Informationen bei der Evangelischen Kirche von Westfalen

 

In der Regel findet die Trauung in der Kirche statt, zu deren Pfarrbezirk einer der Partner gehört. Es ist aber auch eine Trauung in einer anderen Kirche möglich. Dann sollte sich das Paar an den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin der gewünschten Kirche wenden. Soll  z. B. ein befreundeter Pfarrer an Stelle des Ortspfarrers die Trauung durchführen, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin eine Einverständniserklärung abgeben (sogenannte Dimissoriale). 

 

Für alle weitere Fragen rund um die Trauung setzen Sie sich gerne mit unseren Gemeindesekretärinnen im Gemeindebüro oder dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin Verbindung.

 

Das Formular mit den notwendigen Angaben für die Trauung können Sie sich hier herunterladen.